Baumfällungen

Zeitraum wann Bäume gefällt werden dürfen:

Im §39 Bundesnaturschutzgesetz steht geschrieben, dass das Fällen von Bäumen nur im Zeitraum vom ersten Oktober bis zum letzten Tag im Februar gestattet ist. Zwischen September und März dürfen keine Fällungen vorgenommen werden, da zu dieser Zeit viele Vogelarten ihre Nistzeit abhalten, oder es leben Nagetiere in den Gehölzen.

Sie benötigen eine Fällgenehmigung?

Wenn man sich den Artikel §39 im Bundesnaturschutzgesetz anschaut steht dort geschrieben, dass man eine Genehmigung einholen muss sollte der Stammumfang des zu fällenden Baums die 60cm überschreiten (gemessen 1,30m über dem Erdboden). Diese Genehmigung sollte immer vom Eigentümer selbst gestellt werden um Komplikationen zu vermeiden. Die benötigten Unterlagen finden Sie online oder bei der Gemeinde. Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner und helfen Ihnen bei der Klärung zu Fragen mit unserem Fachwissen zum Beispiel wie es sich mit Bäumen verhält, welche sowohl auf Ihrem Grundstück wie auch dem des Nachbarn stehen.

Für den Antrag benötigen Sie mehrere Fotos der zu fällenden Bäume, sowie Vorschläge zur möglichen Ersatzpflanzung (Gattung, Art, Sorte – Umfang, Größe). Sie können sich vorab informieren, ob Ihre Gemeinde noch weitere Unterlagen benötigt. Bei jedem Schritt sind wir gerne an Ihrer Seite.

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